Nachteilsausgleich (Prüfungsleistungen): Unterschied zwischen den Versionen

Aus StudServWIKI
Die Seite wurde neu angelegt: „== Studieren mit Beeinträchtigung – Was bedeutet dies und wie kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? == Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Inklusions- und Behindertenportal der UDE. Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender * mit Behinderung oder chronischer Erkrankung * mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf * mit Kindern…“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(10 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
== Studieren mit Beeinträchtigung – Was bedeutet dies und wie kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? ==
== Grundlage ==
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Inklusions- und Behindertenportal der UDE.
 
Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender
Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender


Zeile 7: Zeile 5:
* mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
* mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
* mit Kindern
* mit Kindern
entsprechend mit angemessenen Vorkehrungen zu berücksichtigen sind.
entsprechend mit angemessenen Vorkehrungen zu berücksichtigen sind.


== Prüfungsanmeldung ==
Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.
Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.


Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.
Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.  
 
== Allgemeine Informationen ==
* [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/inklusionsportal/leitfaden_nachteilsausgleich.pdf Unser Leitfaden für Studierende zum Nachteilsausgleich (PDF)]
* [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/faq.php FAQ der UDE-Inklusionsberatung]

Aktuelle Version vom 24. August 2026, 15:40 Uhr

Grundlage

Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender

  • mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
  • mit Kindern

entsprechend mit angemessenen Vorkehrungen zu berücksichtigen sind.

Prüfungsanmeldung

Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.

Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.

Allgemeine Informationen