Nachteilsausgleich (Prüfungsleistungen): Unterschied zwischen den Versionen

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== Studieren mit Beeinträchtigung – Was bedeutet dies und wie kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? ==
== Studieren mit Beeinträchtigung – Was bedeutet dies und wie kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen? ==
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Inklusions- und Behindertenportal der UDE.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/ Inklusions- und Behindertenportal der UDE.]


Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender
Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender

Version vom 17. Juli 2026, 12:05 Uhr

Studieren mit Beeinträchtigung – Was bedeutet dies und wie kann ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Inklusions- und Behindertenportal der UDE.

Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender

  • mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
  • mit Kindern

entsprechend mit angemessenen Vorkehrungen zu berücksichtigen sind.

Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.

Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.