Nachteilsausgleich (Prüfungsleistungen): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.
Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.


Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.
Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.  


== Allgemeine Informationen ==
== Allgemeine Informationen ==
* [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/inklusionsportal/leitfaden_nachteilsausgleich.pdf Unser Leitfaden für Studierende zum Nachteilsausgleich (PDF)]
* [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/inklusionsportal/leitfaden_nachteilsausgleich.pdf Unser Leitfaden für Studierende zum Nachteilsausgleich (PDF)]
* [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/faq.php FAQ der UDE-Inklusionsberatung]
* [https://www.uni-due.de/inklusionsportal/faq.php FAQ der UDE-Inklusionsberatung]

Version vom 17. Juli 2026, 12:37 Uhr

Grundsätzlich gilt, dass gemäß Hochschulgesetz die besonderen Bedürfnisse Studierender

  • mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf
  • mit Kindern

entsprechend mit angemessenen Vorkehrungen zu berücksichtigen sind.

Prüfungsanmeldung

Ein Antrag auf individuellen und angemessenen Nachteilsausgleich muss rechtzeitig, d.h. bei Prüfungsanmeldung in der 5. bis 6. Vorlesungswoche, beim Prüfungswesen/Prüfungsausschuss – Vorsitzenden gestellt werden. Grundsätzlich reicht ein formloser schriftlicher Antrag für den Nachteilsausgleich zu den betreffenden Prüfungsleistungen aus. Es müssen keine Diagnosen nach der International Classification of Disease (ICD-10) offenbart werden.

Der Prüfungsausschuss hat hier jedoch einen Ermessensspielraum, sodass er individuelle und angemessene gleichwertige Leistungen in modifizierter Form und Zeit gewähren kann.

Allgemeine Informationen