Attest (Prüfungsunfähigkeit)

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Prüfungsunfähig, was muss ich tun?

Formale Regelungen für ein Attest

Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung, nach Ablauf der Abmeldefrist, setzt voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt und der Rücktritt unverzüglich erklärt und glaubhaft gemacht wird.

„Unverzüglich“ bedeutet gem. § 121 BGB „ohne schuldhaftes Zögern“. Eine Rücktrittserklärung, die innerhalb von drei Werktagen nach einem versäumten Prüfungstermin erfolgt, gilt in der Regel noch als unverzüglich.

Krankheit kann einen wichtigen Grund darstellen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage sein an einer Prüfung teilzunehmen, so ist es zwingend notwendig, dass Sie ein Attest im Original innerhalb von drei Werktagen (vom Tag nach der Prüfung gerechnet, Samstage/Sonntage und Feiertage werden nicht als Werktage berechnet) im Prüfungswesen einreichen (per Post übersenden oder in den Briefkasten des Prüfungswesens einwerfen).

Geht das Original Attest nicht fristgerecht im Bereich Prüfungswesen ein, wird Ihnen ein Fehlversuch für diese Prüfung/en eingetragen.

Bitte benutzen Sie dafür unser Formular:

https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralespruefungsamt/zentral/formular_attest_zur_pr%C3%BCfungsunf%C3%A4higkeit_ude_version_1.pdf

  • Nachträglich ausgestellte Atteste und rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert. Ausnahmen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Um das Vorliegen eines entsprechenden Ausnahmefalls prüfen zu können, ist eine über das zur Verfügung gestellte Formular hinausgehende Glaubhaftmachung durch die Studierenden erforderlich.
  • Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Schülerbescheinigung“ genügen nicht.
  • Wenn die Arztpraxen geschlossen sind, finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter folgendem Link: Notärztlicher Dienst als Vertretung der Hausärzte

Ich schreibe meine Prüfung und bin krank

Krank während der Klausur

Zu einer Prüfung sollten Sie nur antreten, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Sollten widererwarten gesundheitliche Beeinträchtigungen während einer Klausur auftreten, können Sie unter Angabe der Symptome einen Rücktritt vom Prüfungsversuch bei der Hauptaufsicht erklären und müssen unmittelbar einen Arzt aufsuchen.

Das entsprechende ärztliche Attest ist unverzüglich innerhalb von drei Werktagen einzureichen. Mit der Einreichung Ihres Attestes müssen Sie eine Information abgeben, dass Sie die Prüfung abgebrochen haben.

Über die Zulässigkeit des erklärten Rücktritts wegen etwaiger vorliegender Prüfungsunfähigkeit wird im Nachgang entschieden.

Bei vollständigem Ablegen der Prüfung ist ein Rücktritt von der Prüfung nicht mehr möglich.

Es ist nicht möglich eine Kopie des Attestes (per Email) vorab zur Fristwahrung einzureichen.

  • Nachträglich ausgestellte Atteste und rückdatierte Atteste werden nicht akzeptiert. Ausnahmen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Um das Vorliegen eines entsprechenden Ausnahmefalls prüfen zu können, ist eine über das zur Verfügung gestellte Formular hinausgehende Glaubhaftmachung durch die Studierenden erforderlich
  • Eine „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ oder „Schülerbescheinigung“ genügen nicht.
  • Wenn die Arztpraxen geschlossen sind, finden Sie Informationen zur medizinischen Versorgung auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter folgendem Link: Notärztlicher Dienst als Vertretung der Hausärzte

Wohin sende ich meine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung?

Einreichung eines Attestes

Einreichung per Post

Prüfungswesen – Campus Duisburg Prüfungswesen – Campus Essen
Gebäude SG Gebäude V15
Geibelstr. 41 Universitätsstr. 2
47057 Duisburg 45141 Essen

Bitte schreiben Sie auch Ihren Studiengang auf den Umschlag.

Einreichung vor Ort am Campus Duisburg

Atteste können während und außerhalb der Sprechzeiten direkt in den Briefkasten im SG-Gebäude (direkt unter dem Aufrufsystem des Prüfungswesens) oder in den Nachtbriefkasten vor dem Gebäude LG (Forsthausweg 2, 47057 Duisburg) eingeworfen werden.

Die Abgabe im Front Office während der Servicezeiten ist ebenfalls möglich. Ihr Attest wird dann an die zuständige Sachbearbeitung zur Eintragung im Verwaltungssystem weitergereicht.

Schreiben Sie Ihren Studiengang bitte auf den Umschlag!

Einreichung vor Ort am Campus Essen

Atteste können während und außerhalb der Sprechzeiten direkt in den Briefkasten der jeweiligen Sachbearbeitung im Gebäude V15 R00 eingeworfen werden.

Die Abgabe im Front Office während der Servicezeiten ist ebenfalls möglich. Ihr Attest wird dann an die zuständige Sachbearbeitung zur Eintragung im Verwaltungssystem weitergereicht.

Schreiben Sie Ihren Studiengang bitte auf den Umschlag!